Mit der Verabschiedung des COVID-19-Gesetzes hat das nationale Parlament eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche das Überleben der im Kanton Luzern starken Event-, Tourismus- und Reisebranche sichern kann. Nun müssen die Details in Verordnungen geklärt werden. Dies erfolgt im Zusammenspiel von Bund und den zuständigen kantonalen Konferenzen. Die Arbeiten dazu laufen und im Dezember 2020 soll die Vernehmlassung durchgeführt werden. Mit der Umsetzung wird ab Ende Februar 2021 gerechnet.
Die FDP.Die Liberalen Luzern begrüsst dieses Vorgehen grundsätzlich. Der Prozess braucht jedoch verhältnismässig viel Zeit. Sollte das angekündigte Referendum zustande kommen, würde sich alles nochmals massiv verzögern. Viele der betroffenen Unternehmen benötigen die Unterstützung sehr schnell. Kommen die Massnahmen zu spät, so wird die ganze bisherige Hilfe (COVID-19-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos und das verfolgte Ziel (Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten) bleibt unerreicht. Dieses Szenario gilt es in jedem Fall zu verhindern. FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp verlangt deshalb die Prüfung von kantonalen Sofort-Massnahmen. Dadurch soll geklärt werden, wie in der Zwischenzeit an Hilfe geleistet werden kann, um den Betrieben bis in den Februar Luft zu geben.
Nach dem Covid-19-Gesetz können Kantone die finanzielle Unterstützung von Unternehmen beantragen, wenn diese aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind. Der Kanton muss sich dabei zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Damit kämen erhebliche Kosten auf ihn zu. Die entsprechende politische Diskussion muss baldmöglichst geführt und die Luzerner Stossrichtung geklärt werden.
Aufgrund der gebotenen Eile und der nötigen politischen Diskussion darf keine Zeit verloren werden. FDP-Kantonsrat Gaudenz Zemp fordert von der Regierung, umgehend den nötigen Prozess in Gang zu bringen. Die Regierung soll prüfen, ob man vom Bund Vorleistungen gewinnen kann und inwiefern rasch kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Auszahlung von Härtefall-Massnahmen geschaffen werden können. Dabei betont Zemp, dass ein einfaches und einheitlich gehandhabtes Evaluationsverfahren für die Bestimmung von Härtefällen erreicht werden soll.